Zur Wahl des Friedhofs

Wenn ein Verstorbener den Wunsch geäußert hat, an einem anderen Ort als auf dem Friedhof seines Hauptwohnsitzes beerdigt zu werden, steht diesem Wunsch von kirchlicher Seite nichts entgegen. Derartige Wünsche müssen allerdings mit der zuständigen Friedhofsverwaltung des gewünschten Friedhofs besprochen werden.