Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person bestimmt, dass sie im Falle einer schweren, unheilbaren Erkrankung oder bei irreversiblen Schäden – etwa nach einem Unfall – mit sicherer Todesprognose nicht mit künstlichen Mitteln (Geräten, Organspenden) am Leben erhalten werden möchte. Damit hilft sie sich selbst, da eventuell unnötig langes Leiden verhindert wird. Darüber hinaus hilft die Verfügung aber auch den Ärzten, die ansonsten ihren mutmaßlichen Willen herausfinden müssten, wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist, zum Beispiel im Koma. Allerdings besitzt die Verfügung nach geltendem Recht keine unmittelbar bindende Wirkung für den Arzt.

Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung um zwei Dinge zu ergänzen:

  • Einem Blatt bzw. einer Seite, auf dem Sie Ihre Wertvorstellungen festhalten („Wertanamnese“)
  • Einer Vorsorgevollmacht, die eine Person Ihres Vertrauens benennt, die Sie im Krankheitsfall dann vertreten kann.

Wir nähern uns dem Thema über drei Aspekte: Immer wieder werden wir in der Kirche gefragt, was denn die Bibel zu dieser Thematik sagt und wie die Position der Kirche hinsichtlich der Patientenverfügung ist. Deshalb beginnen wir mit einigen christlichen Überlegungen zur Patientenverfügung. Wer sich bereits entschlossen hat, eine Patientenverfügung für sich bzw. mit seinen Angehörigen auszuformulieren, für den bieten wir dann einige Hinweise zu bereits vorgefertigten Formularen sowie eine Checkliste, die dabei helfen kann, das Wichtigste zu bedenken. Bei all dem kann Sie auch die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD Christliche Patientenvorsorge begleiten.