Top 10 der beliebtesten Lieder bei Bestattungen
Whitney Houston, Sarah Brightman und die Band Unheilig führen mit ihren Pop-Balladen die Liste der meistgespielten Lieder auf Trauerfeiern in 2012 an. Der Trend zu modernen Balladen hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter verstärkt. Erstmals sind auch die Toten Hosen in den Top Ten der Trauerhits vertreten. Bestattungen.de befragte bundesweit Bestatter und Angehörige zu den meistgespielten Liedern auf Beerdigungen.
Platz eins belegt 2012 die Ballade „I Will Always Love You“ von Whitney Houston und verdrängt „Time To Say Goodbye“ von Sarah Brightman auf Platz zwei. „Der tragische Tod Whitney Houstons im Februar hat zu einer gestiegenen Popularität ihres Liedes bei Beerdigungen beigetragen“, sagt Bestattungen.de-Geschäftsführer Fabian Schaaf. „Geboren um zu leben“ von Unheilig behauptet sich auf Platz drei erneut als einer der populärsten Songs auf Beerdigungen. Die Band aus Aachen belegt mit „So wie du warst“ in diesem Jahr auch Platz neun. Erstmals schafft es damit eine Band, sich mit zwei Liedern unter den Top Ten zu platzieren.
Lieder aus Klassik und Schlager sind auch 2012 wieder in der Bestenliste vertreten, darunter „Ave Maria“ von Franz Schubert unverändert auf Platz vier sowie „Abschied ist ein scharfes Schwert“ von Roger Whitaker auf Rang acht. Dominant sind jedoch Pop-Balladen wie „Tage wie diese“ von den Toten Hosen auf Platz zehn. Die Düsseldorfer Band konnte sich mit ihrem Charthit erstmals in den Top Ten der meistgespielten Trauerlieder platzieren.
Bereits seit Jahren beobachten die Experten von Bestattungen.de, dass sich der Trend zu moderner und ausgefallener Musik verstärkt. Aktuelle Strömungen beeinflussen die Musikauswahl heute wesentlich stärker. Auch das Alter der Verstorbenen spielt eine größere Rolle. „Stirbt ein Kind, werden Kinderlieder ausgewählt, bei jungen Erwachsenen sind es beispielsweise Songs von Lana del Rey und Adele“, so Schaaf.
„Musik ist sehr wichtig bei der Trauerarbeit. Daher sollte die Auswahl der Musikstücke für die Trauerfeier ganz bewusst geschehen und nicht nur dem Bestatter überlassen werden. Vorlieben des Verstorbenen oder Wünsche der Angehörigen sollten dabei im Vordergrund stehen“, sagt Schaaf.
24. November 2012