Zur Wahl der Pfarrerin/ des Pfarrers

Normalerweise ist für die Bestattung und die Begleitung der Angehörigen der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde zuständig, in der der Verstorbene zuletzt Mitglied war. Wird für die Beerdigung jedoch ein anderer Pfarrer oder eine andere Pfarrerin gewünscht, muss dies der zuständigen Kirchengemeinde mitgeteilt und ein Abmeldeschein (Dimissoriale) eingeholt werden. Gleiches gilt für Mitglieder anderer christlicher Kirchen, die sich evangelisch beerdigen lassen wollen. Der Pfarrer oder die Pfarrerin muss dann entsprechend benachrichtigt werden.