Kirchliche Bestattung für Nichtmitglieder
Jedes Mitglied der evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, gibt damit zu erkennen, kirchliche Handlungen für sich nicht zu wollen, auch keine kirchliche Begleitung im Falle des Todes. Die Trauerfeier muss daher von einem freien Redner durchgeführt werden, falls eine gewünscht ist. Die Kosten für eine solche Feier werden von den Angehörigen des Verstorbenen übernommen. Eine kirchliche Bestattung für Ausgetretene ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Wenn die evangelischen Angehörigen eine kirchliche Bestattung wünschen und wichtige seelsorgerliche Gründe dafür sprechen, kann auch ein Nichtmitglied kirchlich bestattet werden. Allerdings darf dies nicht dem zu Lebzeiten geäußerten Wunsch des Toten widersprechen. Die Angehörigen sollten sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Pfarramt wenden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin berät sich in solchen Fälle mit dem Kirchenvorstand der Gemeinde und entscheidet, ob eine kirchliche Bestattung stattfinden kann.