Nicht moralisches Urteil, sondern Not der Menschen im Blick
Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland stimmt Handreichung zur seeslorglichen Begleitung im Zusammenhang von Suizid zu
Die Synodalen haben nach langer Diskussion der Handreichung „Niemand nimmt sich gern das Leben“ – Seelsorgliche Begleitung in Zusammenhang mit Suizid“ – mit wenigen Enthaltungen und keiner Gegenstimme zugestimmt.
„Wir wollen das Thema aus der Tabuzone rausholen“, erklärte die Berichterstatterin Dr. Barbara Schwahn. Sie betonte, dass dieses Papier unter der Maxime stehe, es gebe ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht.
Suizid, Suizidprävention und die seelsorgliche Begleitung in diesen Situationen stehen im Mittelpunkt der Handreichung. Jährlich töten sich 10.000 Menschen in Deutschland. Schmerzen, Krankheiten, Verluste Nahestehender oder die Angst vor Pflegebedürftigkeit sind die häufigsten Ursachen.
Betont wird in der Handreichung die Aufgabe der Seelsorge, gerade auch Menschen, die einen Suizid erwägen, nicht allein zu lassen. Dies bedeutet nicht, den Suizid gut zu heißen. Seelsorge dient dem Leben, hält die Ambivalenz des Betroffenen mit aus und ist bestrebt, einem Todesverlangen entgegen zu wirken, heißt es in der Handreichung.
Doch „trotz eines grundsätzlichen Neins zum Suizid, gilt es den Menschen, die keinen Ausweg für sich sehen, mit Respekt und Empathie zu begegnen“. Die Not des Menschen solle im Mittelpunkt stehen und nicht das Urteil über ihn.
Hospizarbeit und Palliativmedizin fördern
Die Kirche setzt sich zudem für einen Ausbau der Hospizarbeit und der Palliativmedizin ein. Dabei wird die aktive Sterbehilfe abgelehnt, beispielsweise das Verabreichen eines tödlich wirkenden Medikaments bei einem Menschen, der zum Suizid entschlossen ist, diesen aber selbst nicht vollziehen kann, klar abgelehnt.
Vor zwei Jahren hat die Landessynode die Orientierungshilfe der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) „Leben hat seine Zeit, Sterben hat seine Zeit“ zu lebensverkürzenden Maßnahmen verabschiedet. Die damalige Diskussion wurde um die Frage nach seelsorglicher Begleitung bei Suizid erweitert.
ZurSynodenvorlage: http://www.ekir.de/www/downloads/P07_-_Suizid.pdf
21. Januar 2014