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Checkliste für eine Patientenverfügung

Es besteht grundsätzlich keine Formvorschrift. Die Abfassung soll den Willen des Patienten klar zur Geltung bringen. Dass der Patient sich über den Sterbevorgang und den Einsatz von medizinischen Mitteln intensiv Gedanken gemacht hat, wird durch eine handschriftliche Erklärung überzeugender dokumentiert als durch ein lediglich unterschriebenes Formular. Daher empfiehlt es sich, sowohl ein Formular auszufüllen als auch seinen Willen handschriftlich niederzulegen.

Wichtig sind:

Meist ist eine dreifache Ausfertigung sinnvoll: Für Sie, für den Hausarzt und für die Vertrauensperson.

Ganz wichtig: Bitte bewahren Sie die Verfügung auf keinem Fall bei Ihrem Testament auf. Letzteres wird nämlich erst nach Ihrem Tod geöffnet.

Weitere und umfassendere Hinweise enthalten: