Checkliste für eine Patientenverfügung
Es besteht grundsätzlich keine Formvorschrift. Die Abfassung soll den Willen des Patienten klar zur Geltung bringen. Dass der Patient sich über den Sterbevorgang und den Einsatz von medizinischen Mitteln intensiv Gedanken gemacht hat, wird durch eine handschriftliche Erklärung überzeugender dokumentiert als durch ein lediglich unterschriebenes Formular. Daher empfiehlt es sich, sowohl ein Formular auszufüllen als auch seinen Willen handschriftlich niederzulegen.
Wichtig sind:
- Klare Willensäußerung
- Unterschrift
- Benennung von ein oder zwei Zeugen. Sie bezeugen, dass die Verfügung ohne Zwang und aus freiem Willen abgefasst wurde.
- Benennung von einer Vertrauensperson. Sie stellt sicher, dass die eigenen Wünsche und Verfügungen beachtet werden.
- Datum der Ausstellung. Dieses sollte regelmäßig, zum Beispiel im Abstand von zwei Jahren, aktualisiert werden. Andernfalls droht im schlimmsten Fall, dass die Patientenverfügung als überholt und damit ungültig eingestuft wird.
Meist ist eine dreifache Ausfertigung sinnvoll: Für Sie, für den Hausarzt und für die Vertrauensperson.
Ganz wichtig: Bitte bewahren Sie die Verfügung auf keinem Fall bei Ihrem Testament auf. Letzteres wird nämlich erst nach Ihrem Tod geöffnet.
Weitere und umfassendere Hinweise enthalten:
- die Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland www.ekd.de/patientenverfuegung/cpv_5.html
- Broschüre „Meine Zeit steht in Gottes Händen“, herausgegeben von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern