Nachbesuch der Pfarrerin, des Pfarrers erbitten
Vier bis sechs Wochen nach der Bestattung besuchen viele Ortspfarrerinnen und Ortspfarrer die Angehörigen erneut. Sollte Ihnen dies Angebot nicht gemacht worden sein, fragen Sie einfach in Ihrem Pfarramt nach.
In diesem Gespräch ist Platz für Ihre religiösen Erfahrungen, die Sie vielleicht im Zusammenhang mit Tod und Bestattung gemacht haben. Religiöse Fragen können mit enormer Kraft aufbrechen und Trauernde umtreiben. Wo ist jetzt die bzw. der Verstorbene? Kann es sein, dass sie, dass er noch zu mir spricht? Wie kann ich mit meiner Trauer weiterleben, was tröstest mich? Was ist überhaupt wichtig im Leben und wovon lebe ich? Was ist der Sinn des Sterbens, des Leidens, des Lebens?
Vielleicht ist Ihnen auch nach einem Tischabendmahl oder einem gemeinsamen Gebet. Die Feier des Abendmahls kann wohltuend sein, in dem die Angehörigen Gemeinschaft erfahren, entlastet und getröstet werden.
Wenn Sie etwas quält oder Ihr Gewissen belastet, wenn Schuldgefühle überhand nehmen, dann bietet sich dieser Besuch für ein entlastendes Gespräch an. Das gilt auch für Dinge, die zwischen der bzw. dem Verstorbenen und Ihnen offen geblieben sind. Für die Pfarrerin, für den Pfarrer gilt hier wie in allen seelsorgerlichen Gesprächen das Seelsorgegeheimnis.
Wenn Sie mögen, geben Sie Ihrer Pfarrerin, Ihrem Pfarrer ein Feedback auf die erfahrene Begleitung oder auf die Gestaltung der Trauerfeier. Sie helfen ihr bzw. ihm damit, Qualitäten weiterzuentwickeln.